Kaum hat der Winter ein wenig angeklopft, mehren sich beim städtischen Gartenamt bereits die Anfragen nach den Eislaufflächen auf den einschlägigen Gewässern im Stadtgebiet. Die klare Aussage dazu: Momentan weisen die Weiher eine Eisstärke von lediglich 3 bis 4 Zentimetern auf, eine ausreichende Tragfähigkeit ist damit noch nicht gewährleistet! Als Mindeststärke gilt eine konstante, geschlossene Eisschicht von mindestens 15 Zentimetern.
Das Gartenamt der Stadt Bamberg prüft in regelmäßigen Abständen die Eisstärke auf dem Hainweiher, dem Sylvanersee in Gaustadt, dem Weiher am Höfener Weg und dem Eichelsee in Wildensorg. Sollten diese Gewässer die konstante, geschlossene Eisschicht von mindestens 15 Zentimeter erreichen, werden sie vom Gartenamt offiziell zum Betreten freigegeben. Die Stadt Bamberg weist aber in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch bei Freigabe das Betreten von Eisflächen prinzipiell auf eigene Verantwortung geschieht und die Stadt Bamberg keinerlei Haftung übernimmt!
Grundsätzlich gilt: Besonders zu Beginn von Frostperioden ist beim Betreten von Eisflächen Vorsicht das oberste Gebot. Auch wenn die Gewässer mit einer geschlossenen Eisschicht überzogen sind, kann es sein, dass sie noch nicht ausreichend tragfähig sind, um gefahrlos betreten werden zu können. Vor dem Betreten von Eisflächen sollte man sich deshalb unbedingt von deren Tragfähigkeit überzeugen.
Die Eisschicht auf einem See kann unterschiedliche Stärken aufweisen, die auf natürliche Einflüsse zurückzuführen sind. So ist im Bereich von Zu- oder Abflüssen, im Ufersaum, im Bereich von Strömungen oder auf schneebedeckten Eisflächen höchste Vorsicht geboten, da hier die Eisschicht oft dünner ist und es in diesen Bereichen länger dauert, bis eine tragfähige Eisschicht entsteht (das beigefügte aktuelle Foto vom Hainweiher veranschaulicht dies eindrücklich…).
Eltern werden ausdrücklich gebeten, darauf zu achten, dass ihre Kinder die Eisfläche nicht leichtsinnig betreten. Nähere Informationen zur Freigabe der Eisflächen telefonisch im Gartenamt unter der Nummer 87-1359.
Quelle: Pressemitteilung Stadt Bamberg vom 3.1.2017