Die Stadt Bamberg weist darauf hin, dass das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) am 18.03.2021 bekannt gegeben hat, dass es bis auf Weiteres kein Einvernehmen für weitere Öffnungsschritte gemäß §27 Abs. 1 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) erteilen wird. Damit ist zum Beispiel die Öffnung von Außengastronomie, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucher mit einem tagesaktuellen COVID19 Schnell- oder Selbsttest ab dem 22. März nicht möglich.
Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mindestens 14 Tage in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 100 nicht überschritten und erscheint die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig, so könnte die zuständige Kreisverwaltungsbehörde grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und nach Maßgabe entsprechender Rahmenkonzepte (gemäß §27 der aktuell gültigen 12. BayIFSMV) weitere Öffnungsschritte zulassen. Dazu gehören die Öffnung von Außengastronomie, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucher mit einem tagesaktuellen COVID19 Schnell- oder Selbsttest. Auch die Ausübung von kontaktfreiem Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Freien würde dann möglich.
Mit seiner ablehnenden Entscheidung hat das StMGP nun vor dem Hintergrund der volatilen Infektionslage und einer 7-Tage-Inzidenz nahe 100 in Bayern für Klarheit gesorgt; es seien zunächst die Beratungen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und –chefs der Länder am 22.03.2021 abzuwarten.