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Tourismus, Kultur, Sport und Freizeit: Ab 21. Mai weitere Erleichterungen

Bamberg News
Die Touristinfo in der Geyerswörthstraße öffnet am 21. Mi wieder ihre Türen (Foto: TKS)

Touristische Übernachtungen, Open-Air-Kultur, Freibadbesuch in Bamberg wieder möglich / Tourist Info öffnet mit Testzentrum als zusätzlichem Service

Es sind große nächste Schritte der Erleichterungen bei den Corona-Maßnahmen: Ab dem 21. Mai sind Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken wieder zugelassen. Im Kulturbereich gibt es ebenfalls neue Möglichkeiten, denn kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucher sind wieder gestattet. Und auch die Freibäder dürfen wieder öffnen. Am 24. Mai öffnen die Hainbadestelle und das Freibad Gaustadt, das Stadionbad wird am 4. Juni seinen Betrieb wiederaufnehmen. Voraussetzung für die Nutzung dieser Angebote ist jeweils ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener negativer POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test. Vollständig geimpfte Personen oder nachweisbar Genesene benötigen keine Tests.

„Nach vielen Monaten der Schließung freuen wir uns auf eine Wiederbelebung des Tourismus und damit auch der ganzen Innenstadt und begleiten unsere Partner vor Ort in Hotellerie und Gastgewerbe sowie Kunst- und Kulturschaffende bei einem erfolgreichen Re-Start“, so Tourismusreferent Dr. Stefan Goller. Tourismusdirektor Michael Heger betont, „besonders freut es mich, dass ab Samstag auch der Landkreis nachzieht und ebenfalls öffnen kann. Wir sind für unsere Gäste ein gemeinsames Reiseziel und gerade in Coronazeiten ist es wichtig, Kultur und Natur gleichermaßen erleben zu können.“

Mit dem Neustart im Tourismusbereich öffnet auch die Bamberger Tourist Info in der Geyerswörthstraße nach über einem halben Jahr wieder ihre Türen. Nach dem vorgegebenen Hygienekonzept dürfen maximal 17 Kunden mit FFP2-Maske in die Räumlichkeiten. Gleich nebenan eröffnet zeitgleich ein weiteres Testzentrum seine Pforten, ein zusätzlicher Service für die Kunden, denn Touristen dürfen nur mit negativem Test anreisen und Angebote wahrnehmen. Sie müssen sich zudem regelmäßig weiter testen.

Die tägliche Stadtführung „Faszination Weltkulturerbe“ startet am Pfingstwochenende mit kleinen Gruppen von maximal 15 Personen um 10:30 Uhr und 14 Uhr und zur „Entzerrung“ mit zusätzlichen Terminen um 11 Uhr und 14:30 Uhr. Während der Führung sind die Hygieneregeln zu beachten.

Gäste können ihre Tickets für die tägliche Stadtführung oder die BAMBERGcard auch komplett kontaktlos online auf www.bamberg.info/tickets buchen.

„Wir freuen uns auf den Kultursommer“
„Es ist für die Kulturszene eine große Erleichterung und Freude, dass die niedrigen Inzidenzzahlen sich so stabilisiert haben, dass Kultur nun endlich wieder in vielfältigen Facetten möglich ist“, freut sich auch Kulturreferentin Ulrike Siebenhaar über die neuen Erleichterungen. Die Rahmenkonzepte seien angepasst worden und ermöglichen so ganz unterschiedliche kulturelle Formate. „Wir freuen uns auf den Kultursommer!“, so Siebenhaar.

Weitere Lockerungen im Überblick:
Tourismus:
Auch der Betrieb von Ausflugs-Flussschifffahrten, touristische Reisebusverkehre sowie Kultur- und Naturführungen im Freien sind unter der Voraussetzung eines Testnachweises für Kunden zugelassen.
Weitere Informationen zum Tourismus unter www.bamberg.info.
Kultur:
Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, sind ebenfalls ab 21. Mai wieder möglich.
Sport:
Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten, sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen, wird erlaubt.

Ferner wird gestattet
1) Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen;
2) kontaktfreier Sport auch in Fitnessstudios unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung sowie, dass alle Kunden über einen Testnachweis verfügen;
3) die Zulassung von bis zu 250 Zuschauern bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen unter der Voraussetzung, dass Zuschauerinnen und Zuschauer über einen Testnachweis verfügen.

Wichtiger Hinweis: Die genannten Lockerungen haben nach Maßgabe von Rahmenkonzepten zu erfolgen, die von den zuständigen Staatsministerien im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekanntgemacht werden und in denen die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen festgelegt sind. Soweit Rahmenkonzepte nicht bekannt gemacht sind, darf eine Öffnung nicht erfolgen. (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen)

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