Die Stadt Bamberg unterstützt weiterhin die Betriebe und Unternehmen der Gastronomie und im Einzelhandel. Erst im März hatte der Bamberger Stadtrat beschlossen, als Unterstützungsmaßnahme für Einzelhandel und Gastronomie die Sondernutzungsgebühren, die u.a. für Freischankflächen und Warenverkaufsständer anfallen, für 2021 um 50 Prozent zu reduzieren. In der Sondervollsitzung „Wirtschaft“ am 28. April, ist die Stadt nun noch einen wichtigen und spürbaren Schritt weitergegangen: Bis Herbst wird der Vollzug der Gebührenbescheide für das laufende Jahr ausgesetzt. Ende Oktober 2021 wird die Verwaltung dem Stadtrat dann erneut über die Situation berichten und gegebenenfalls eine neue Gebührensatzung vorlegen.
„Damit entlasten wir unseren Gastromomen und Einzelhändlern in dieser schwierigen Zeit weiter entgegen und gemeinsam hoffen wir, dass die Krise überstanden wird“, so Oberbürgermeister Andreas Starke zur Entscheidung im Stadtrat. Der Rat hat damit einen sorgfältigen Vorschlag der Verwaltung aufgegriffen. Sollte sich herausstellen, dass durch die Corona-Regelungen die gebührenpflichtigen Sondernutzungen tatsächlich zu weniger als 50 Prozent in Anspruch genommen werden können, ist so eine flexible und gerechte Lösung möglich. Auch dies hat der Stadtrat beschlossen.
Auch für die zurückliegenden Gebühren für 2020 gibt es gute Nachrichten: Die Verwaltung stellte fest, dass die Voraussetzungen für eine Minderung der Sondernutzungsgebühren um 50 Prozent gegeben seien. Die betroffenen Einzelhändler und Gastronomen können nun einen entsprechenden Antrag bei der Stadt Bamberg einreichen.