Der vergleichsweise niedrige Inzidenzwert in der Stadt Bamberg gibt Veranstaltern Anlass zur Hoffnung, um den 21. Juni herum, den Tag der Sonnenwende, Johannisfeuer lodern zu lassen. Doch die aktuell gültige Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt keinen Spielraum für das Event in gewohntem Rahmen.
Sie schreibt in Paragraf 7 für öffentliche Veranstaltungen einen „klar begrenzten und geladenen Personenkreis“ vor. Zudem heißt es unmissverständlich: „Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist untersagt.“ Damit wiederholt sich, was sich schon im vergangenen Jahr aufgrund der Rechtslage ergeben hat: Die Johannisfeuer können in diesem Jahr nicht stattfinden. Bleibt zu hoffen, dass das Infektionsgeschehen die Aufnahme des Brauchs im kommenden Jahr wieder zulässt.