Um die Bürgerinnen und Bürger bei der umweltfreundlichen Mobilität zu unterstützen, fördert die Stadt den Kauf von Lastenfahrrädern. Neben Gewerbetreibenden können auch Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind und Hauptwohnsitz in Bamberg die Förderung ab dem 01.09.2020 beantragen. Die Stadt Bamberg übernimmt dabei jeweils 25 Prozent der Nettoanschaffungskosten. Bei Lastenpedelecs mit elektrischer Unterstützung erfolgt dies bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro und bei muskulär betriebenen Lastenrädern bis zu maximal 500 Euro.
Bürgermeister und Klimareferent Jonas Glüsenkamp freut sich, dass die Förderung ausgegeben werden kann. „Mit der Lastenradförderung für Unternehmen und Privatpersonen setzen wir als Stadt auch in Zeiten von Sparmaßnahmen auf Grund der Coronakrise ein klares Zeichen: Klimapolitik und Verkehrswende bleiben wichtige Zukunftsthemen, die wir offensiv angehen.“ Ziel der Förderung, so Glüsenkamp, sei es, mit einem finanziellen Anreiz die Kaufentscheidung für ein Lastenrad zu erleichtern. Wer ein solches Rad anschafft, würde Lasten im Alltag, wie z.B. Einkäufe, emissionsfrei transportieren und damit einen wesentlichen Anteil zum Klima- und Umweltschutz leisten, betonte der Referent für Klima, Mobilität und Soziales.
Anträge auf eine Förderung durch die Stadt können Familien, Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, sowie Gewerbebetriebe, Kleinstunternehmen, frei beruflich tätige Personen, Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts aus Bamberg stellen. „Der Antrag muss vor der Bestellung eines Lastenfahrrades gestellt werden“, merkt Anita Schmidt, Leiterin des Umwelt- und Klimaamts, an. „Nachträglich kann der Zuschuss nicht gewährt werden.“
Der Förderantrag, die Richtlinien und hilfreiche Informationen können ab 01.09.2020 unter www.stadt.bamberg.de/lastenradfoerderung2020 abgerufen werden.
Der Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen im Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg am Michelsberg 10, 96049 Bamberg, oder an der Infothek des Rathauses am ZOB, Promenadestraße 2a, 96047 Bamberg, per Post oder
persönlich, einzureichen. Er wird nach dem Datum des Antragseingangs bearbeitet. Maßgeblich hierfür ist der Tag, an dem der Antrag vollständig eingegangen ist. Bei möglicher Förderung erhalten die Antragstellerinnen und Antragssteller einen Förderbescheid. Der Kauf des Lastenrads muss anschließend innerhalb von drei Monaten erfolgen. PM
Für Rückfragen steht Jutta Neuner vom Klima- und Umweltamt unter der Telefonnummer 0951/87-1724, Montag bis Freitag, in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr, zur Verfügung.