Am Samstag, 8. Mai, hat der Landkreis Bamberg den fünften Tag in Folge die 7-Tages-Inzidenz über 150 unterschritten. Deshalb treten gemäß der der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung (12. BayIfSMV) ab Montag, 10. Mai, 0 Uhr, Lockerungen für den Einzelhandel in Kraft.
Lockerungen im Einzelhandel:
Für den Einzelhandel gilt ab kommenden Montag Click & Meet mit negativem Schnelltest.
Alle weiteren Corona-Maßnahmen bleiben von der Unterschreitung des Inzidenzwertes von 150 unberührt. Hier gelten weiterhin:
Kontaktbeschränkungen:
Erlaubt sind Treffen eines Haushalts mit maximal einer weiteren Person, die nicht dem eigenen Haushalt angehört. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden hierbei nicht mitgezählt. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr bleibt bestehen
Kultur:
Besuch der Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten mit negativem Text möglich
Sport:
Kontaktfreier Individualsport darf allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes ausgeübt werden. Unter freiem Himmel dürfen max. fünf Kinder unter 14 Jahren trainieren.