Die Geschäfte in Stadt und Landkreis Bamberg dürfen ab heute wieder öffnen, nachdem der Freistaat Bayern am Sonntag für beide Kreisverwaltungen die für Lockerungen relevanten Inzidenzwerte von unter 50 festgestellt hat. Erlaubt sind ein Kunde pro 10 Quadratmetern bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche, bei größeren Verkaufsflächen ein Kunde pro 20 Quadratmeter. Unter gleichen Voraussetzungen können Büchereien, Archive und Bibliotheken wieder geöffnet werden.
Wie lange gilt die Öffnung?
Die Öffnung des Einzelhandels wird erst dann wieder eingeschränkt, wenn der Inzidenzwert drei Tage in Folge wieder über 50 liegt. Die Stadt Bamberg hat dann binnen 48 Stunden eine amtliche Bekanntmachung erlassen, die festlegt, wann der Öffnungsschritt wieder zurückgenommen ist. Ein Beispiel: Steigt der Inzidenzwert für die Stadt Bamberg am Samstag auf über 50 und bleibt auch am Sonntag und am Montag über diesem Wert, erlässt die Stadt spätestens am Dienstag eine Bekanntmachung. Diese bestimmt, dass am nächsten Tag, also ab Mittwoch, die allgemeine Öffnung wieder aufgehoben ist. Dann würde ab diesem Tag im Einzelhandel „click & meet“ gelten, also Einkauf nur mit Terminvereinbarung und Kontakdatenerhebung.
Bevor dann eine Rückkehr zur allgemeinen Öffnung wieder möglich ist, muss der Inzidenzwert wiederum drei Tage in Folge unter 50 liegen. Um eine schnellstmöglich Wiederöffnung zu ermöglichen, wird die entsprechende Bekanntmachung nach Möglichkeit bereits am dritten Tag veröffentlicht, damit schon an Tag 4 wieder geöffnet werden kann. Die Öffnung würde also schneller vollzogen als die Schließung (siehe auch folgender Infokasten).
Was passiert, wenn der Inzidenzwert den Schwellenwert über-/unterschreitet?
Der Wert überschreitet die 50:
Tag 1 > 50
Tag 2 > 50
Tag 3 > 50
Tag 4 → Bekanntmachung Kreisverwaltungsbehörde
Tag 5 Umsetzung der Bekanntmachung
Der Wert unterschreitet die 50:
Tag 1 < 50
Tag 2 < 50
Tag 3 < 50 → Bekanntmachung Kreisverwaltungsbehörde
Tag 4 Umsetzung der Bekanntmachung (im Interesse des Einzelhandels)
Die Inzidenzwerte für die Stadt Bamberg sind tagesaktuell auf der städtischen Internetseite (www.stadt.bamberg.de) oder direkt über das RKI unter (https://corona.rki.de) abrufbar.
Welche städtischen Einrichtungen sind wieder geöffnet?
Stadtarchiv offen
Das Stadtarchiv hat wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet (Mo, Mi 08:00-16:00; Di, Do 08:00-18:00 Uhr, Fr 08:00-14:30 Uhr). Gemäß dem Hygienekonzept (inkl. des Tragens einer FFP2-Maske) ist eine telefonische Voranmeldung für einen der Arbeitsplätze im Lesesaal erforderlich. Gleiches gilt für den Besuch der Ausstellung über die Fotografin Ingeborg Limmer, die bis Ende Mai verlängert ist und ebenfalls während der Öffnungszeiten besucht werden kann.
Sammlung Ludwig ab 9. März
Die Sammlung Ludwig Bamberg im Alten Rathaus öffnet ab Dienstag, 9. März, von 10 bis 16.30 Uhr wieder ihre Pforten und präsentiert die Sonderausstellung „Ludwig unter der Lupe – 25 Jahre Sammlung Ludwig in Bamberg“. Das Historische Museum ist noch in der Winterpause und beabsichtigt die Öffnung zum 27. März. Gleiches gilt für das Welterbebesucherzentrum. Die Stadtgalerie Bamberg Villa Dessauer will am 24. April starten.
Stadtbücherei Bamberg öffnet ab Mittwoch
Die Hauptstelle im Deutschen Haus und die drei Zweigstellen sind ab 10. März wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für die Bamberger Leser und Leserinnen da. Im Deutschen Haus dürfen sich maximal 40 Personen gleichzeitig aufhalten, in den Zweigstellen ist die Besucherzahl auf jeweils 5 Personen begrenzt. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 30 Minuten.
VHS Bamberg Stadt
Die VHS Bamberg Stadt hat den Semesterstart auf Montag, 12.04.2021, nach den Osterferien verschoben. Das Programm erscheint kommende Woche. Schriftliche und Online-Anmeldungen sind ab dem 19.03. möglich; telefonische Anmeldungen für das neue Semester werden ab dem 23.03. entgegengenommen.
Welche Regelungen sind noch neu?
Die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten wurde zum 8. März 2021 in geringem Umfang erweitert: Es sind nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt (Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit).
Kontaktfreier Individualsport im Außenbereich ist mit maximal 10 Personen oder in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren möglich.