Corona sorgt für Einbruch im heimischen Tourismus: Den Landkreis Bamberg haben im vergangenen Jahr nur noch rund 114.000 Gäste besucht – ein Minus von 44 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der Übernachtungen sank um 32 Prozent auf 262.000. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit und beruft sich hierbei auf aktuelle Zahlen des Statistischen Landesamts.
„Das Gastgewerbe erlebt eine historisch einmalige Krise, die auch die Beschäftigten mit voller Wucht trifft. Jetzt müssen Bund und Länder endlich einen Plan vorlegen, wie es im März weitergehen soll“, so Michael Grundl, Geschäftsführer der NGG-Region Oberfranken. Am 03. März verhandeln Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder über Lockerungen der aktuellen Corona-Maßnahmen.
„Hotels, Pensionen, Biergärten und Restaurants sind schon seit Anfang November geschlossen. Wenn die Politik jetzt keine Öffnungsperspektive bietet, droht vielen Betrieben das Aus und den Beschäftigten Arbeitslosigkeit“, betont Grundl. Auch für die Zulieferfirmen müsse es Planbarkeit geben. „Von der Apfelschorle im Restaurant über den Eimer Mayonnaise in der Hotelküche bis hin zur Torte im Café – etliche Betriebe sind eng mit dem Gastgewerbe verwoben. Ihre Beschäftigten müssen teils seit vielen Monaten mit dem Kurzarbeitergeld auskommen.“
Entscheidend für Öffnungen seien dabei einheitliche Auflagen und detaillierte Hygienekonzepte in den Betrieben. Der Hotel- oder Restaurantbesuch dürfe unter keinen Umständen zum Infektionsherd werden. „Die Beschäftigen haben bereits im letzten Sommer gezeigt, dass sie geeignete Hygienekonzepte optimal umsetzen können, um sich zu schützen und den Gästen ein sicheres Restauranterlebnis zu ermöglichen“, so die NGG.
Viele Hotels und Gaststätten könnten auf bewährte Maßnahmen zurückgreifen, um das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren. Die Firmen müssten neben den Gästen auch das Personal bestmöglich schützen. Dazu gehörten unter anderem kostenlose FFP2-Masken für Beschäftigte und die Einhaltung der vorgeschriebenen Arbeitszeiten.
Zugleich sieht die Gewerkschaft die Politik in der Pflicht, die Einkommenseinbußen der Beschäftigten in Kurzarbeit auszugleichen. „Wer das Gastgewerbe über viele Monate schließt, muss auch die Folgen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedenken. Wir brauchen dringend ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1.200 Euro im Monat“, so Grundl. Selbst wenn Hotels und Gaststätten schrittweise wieder öffnen dürften, sei ein Großteil der Beschäftigten noch monatelang auf das Kurzarbeitergeld angewiesen. Ohne eine Aufstockung kämen die Menschen damit aber nicht länger über die Runden.