Nach dem landesweiten Bürgerbegehren „Rettet die Bienen!“ ruft das städtische Umweltamt wie schon in den Vorjahren alle Eigentümer von Grünflächen auf, im kommenden Frühjahr und Sommer Blühbereiche, wo es möglich ist, zu belassen. Das kann für gesamte Außenanlagen von Firmen gelten oder auch nur für Blühstreifen oder Blüh-Ecken im eigenen Garten.
Man könne, so die Amtsleiterin Anita Schmidt und Naturschutzbeauftragter Jürgen Gerdes, nicht die gesamte Verantwortung für den Erhalt der Artenvielfalt den Landwirten auflasten. Auch in der Stadt sei noch viel Blühpotenzial vorhanden, das ohne wirtschaftliche Verluste aktiviert werden könne. Die Stadt selbst habe schon vor 20 Jahre begonnen, am Berliner Ring die grünen Straßenränder nicht mehr so intensiv zu pflegen, wodurch sich die Vielfalt von 320 auf 460 Pflanzenarten erhöht habe! Dort werde nur noch ein- bis zweimal im Jahr gemäht. In diesem Jahr beabsichtigt das Gartenamt, bei fünf weiteren öffentlichen Grünflächen die Mahd zu reduzieren.
Wichtig sei es, betont Biologe Gerdes, mit der ersten Mahd bis zum Ausreifen der Samen zu warten, damit sich Wildpflanzen auf natürliche Art ausbreiten zu können. Das sei, witterungsabhängig, etwa Ende Juni. Nach der Abtrocknung des Mähgutes und dem Ausfallen der Samen sollte man es entfernen, um eine Stickstoffanreicherung zu vermeiden. Die meisten Wildpflanzen mögen nährstoffarme Böden. Die zweite Mahd könne dann ab Ende September erfolgen. Wobei es gut sei, wo möglich, Pflanzen auch über den Winter stehen zu lassen, da sie Insekten als Überwinterungsquartier und als Nahrungsquelle für Standvögel dienen. PM