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Die Regnitz ist kein Badegewässer! Stadt Bamberg warnt vor leichtsinnigen Aktionen und weist auf entsprechende Verbote hin

Bamberg News
Symbolfoto

Aus aktuellem Anlass warnt die Stadt Bamberg erneut alle Bürgerinnen und Bürger vor dem Schwimmen im Kanal und leichtsinnigem Brückensprüngen in die Regnitz. Der Fluss ist kein offizielles Badegewässer, das Baden im linken Regnitz-Arm sowie dem Main-Donau-Kanal ist verboten. In Nähe der Wehre bzw. des Hochwassersperrtors herrscht Lebensgefahr.

Lediglich in einem begrenzten Bereich auf Höhe der Hainbadestelle ist das Schwimmen auf eigene Gefahr erlaubt. Dies ist in der Verordnung über das Baden im Bamberger Stadtgebiet geregelt. Die Gefahrensituation für einen Schwimmer ist vielfältig und nicht ohne weiteres sofort zu erkennen. Eine starke Wasserströmung, das regelmäßige Aufkommen von Treibgut, das Vorhandensein von Schlingpflanzen im Wasser sowie die geringe Sichttiefe in der Regnitz sind Faktoren, die ein vermeintlich unbeschwertes Bad in der Regnitz rasch zu einer echten Gefahr machen können, wie tragische Todesfälle in der Vergangenheit bereits gezeigt haben.

Bei dem anderen Wasserweg, der Großschifffahrtsstraße Main-Donau-Kanal, handelt es sich um eine sogenannte Bundeswasserstraße. Hier sind die Binnenschifffahrtsstraßenordnung und die Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen maßgebend. Demnach ist auch hier das Baden im Bereich von Brücken 100 Meter ober- und unterhalb strikt verboten. Führt das Baden gar zu einem Ausweichmanöver eines Schiffes so stellt das einen gefährlichen Eingriff in den Schiffsverkehr dar. Dies ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern schon ein Straftatbestand.

Die Stadt Bamberg weist zudem dringend darauf hin, dass das Springen von sämtlichen Brücken im Stadtgebiet nicht nur außerordentlich leichtsinnig, sondern auch verboten ist. Die Stadt appelliert in diesem Zusammenhang an alle Bürgerinnen und Bürger sich nicht leichtfertig in Gefahr zu begeben. Wer beim Sprung von einer Brücke oder beim unerlaubten Baden in der Regnitz erwischt wird, hat mit einer Anzeige und einer Geldbuße in Höhe von bis zu 1000 Euro zu rechnen. Die Wasserschutzpolizeigruppe Bamberg greift hier konsequent durch.

Am gefährlichsten ist der Heinrich-Bosch-Steg einzustufen, da auch hier ein reger Personen-Schiffsverkehr herrscht. Ein weiterer gefährlicher Punkt ist auch die Flussstelle beim Wasserschloss Concordia, die sich bei vielen Schwimmern als sehr beliebt erwiesen hat. Seit 2012 fährt hier eine Fußgängerfähre. Deshalb verlaufen hier Stahlseile quer durch den Fluss, an denen sich Schwimmer stark verletzen können, zudem ist schon hier der Sog der Turbinen nicht zu unterschätzen. (PM)

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